Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026, Fassung vom 5. Oktober 2026. Anbieter: Marc Dürst, siehe Impressum.
1. Leistung
Bau-Ticker stellt Baugesuche aus amtlichen Publikationen zusammen, ordnet sie automatisch der Art des Vorhabens und den Gewerken zu und meldet neue Publikationen im gewählten Gebiet. Die Leistung besteht in der Aufbereitung und Zustellung; die Inhalte selbst stammen von den publizierenden Behörden.
2. Abos
Die Stufen «Region» und «Alles» werden an Betriebe und Organisationen verkauft; für den Abschluss ist eine UID erforderlich. Abos werden monatlich im Voraus verrechnet und verlängern sich automatisch um eine weitere Abrechnungsperiode. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; die Rechnung lautet auf den Betrieb. Preise verstehen sich in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer. Wird der Anbieter mehrwertsteuerpflichtig, kann er die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Satz zusätzlich verrechnen; er kündigt dies mindestens 30 Tage im Voraus an. Dies gilt nach Ablauf der Frist auch für laufende Abos.
3. Stufe wechseln, kündigen, Konto löschen
Ein Wechsel auf eine höhere Stufe gilt sofort. Für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode wird die Differenz anteilig verrechnet. Ein Wechsel auf eine tiefere Stufe gilt ab der nächsten Abrechnungsperiode; bis dahin bleibt die bisherige Stufe.
Ein Abo ist jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar. Bis dahin bleibt die Stufe erhalten, danach gilt die Gratisstufe. Ein Suchprofil, das grösser ist, als die neue Stufe erlaubt, liefert erst wieder Meldungen, wenn es angepasst ist.
Wer sein Konto löscht, beendet ein laufendes Abo damit sofort. Der bereits bezahlte Rest der Abrechnungsperiode wird nicht zurückerstattet.
4. Gratisstufe
Die Stufe «Eine Gemeinde» ist kostenlos und kann jederzeit eingestellt oder verändert werden.
5. Kündigung, Sperre und Einstellung durch den Anbieter
Der Anbieter kann ein Abo auf das Ende der Abrechnungsperiode kündigen und den Dienst, einzelne Gebiete oder Quellen anpassen. Er kann den Dienst oder einzelne Gebiete und Quellen mit einer Ankündigung von 30 Tagen per E-Mail auf das Ende einer Abrechnungsperiode einstellen. Muss er ihn aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (etwa Wegfall von Datenquellen oder behördliche Vorgaben), früher einstellen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.
Bei einem Verstoss gegen die Nutzungsregeln (Ziffer 6) oder bei Missbrauch kann er das Konto sofort sperren und ein Abo fristlos beenden; bezahlte Beträge werden dann nicht erstattet. Bleibt eine Zahlung aus, fällt das Konto auf die Gratisstufe zurück.
6. Nutzung
Das Konto ist für den Kontoinhaber bzw. dessen Betrieb bestimmt; wer ein Abo abschliesst, bestätigt, für den Betrieb handeln zu dürfen. Personendaten aus den Publikationen dürfen nur nach dem schweizerischen Datenschutzrecht bearbeitet werden. Nicht gestattet sind das Anlegen von Personenverzeichnissen, der Weiterverkauf und die Veröffentlichung der Daten sowie das automatisierte Auslesen (Scraping). Einzelne Meldungen dürfen im Rahmen der eigenen Tätigkeit weitergegeben werden.
Für seine Kontaktaufnahme mit Bauherrschaft und Planern ist der Kontoinhaber selbst verantwortlich, namentlich für die Einhaltung des Lauterkeitsrechts (UWG) und die Beachtung des Sterneintrags im Telefonbuch.
7. Gewähr und Haftung
- Bau-Ticker ist ein Informationsdienst. Er ersetzt weder die amtliche Publikation noch eine eigene Prüfung; Fristen und Angaben sind in jedem Fall an der amtlichen Quelle zu prüfen. Massgebend ist die amtliche Publikation, auf die jede Meldung verlinkt.
- Die Leistung wird ohne Gewähr erbracht. Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und rechtzeitige Zustellung von Daten und Meldungen, für die automatischen Einschätzungen sowie für eine ununterbrochene und fehlerfreie Funktion von Website und App. Die Daten stammen aus öffentlichen Schnittstellen der Amtsblätter; eine Meldung kann fehlen, verspätet eintreffen oder von der Behörde zurückgezogen werden. Art des Vorhabens, Gewerke, Kurzfassung und Projektgrösse sind automatische Einschätzungen und keine amtlichen Angaben.
- Jede Haftung ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt. Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR).
- Im Rahmen von Abs. 3 ist insbesondere die Haftung ausgeschlossen für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, verpasste Fristen, Datenverlust sowie für Schäden aus Fehlern, Unterbrüchen oder Ausfällen von Software, Schnittstellen, Datenquellen und Diensten Dritter.
- Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dienstleister ist vollständig ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).
- Ist ein Ausschluss nicht wirksam, ist die Haftung auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadenereignis bezahlten Abo-Beträge begrenzt; auf der Gratisstufe ist sie ausgeschlossen, soweit zulässig.
8. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen und der Preise teilt der Anbieter den Kontoinhabern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit; sie gelten ab der nächsten Abrechnungsperiode nach Inkrafttreten. Wer nicht einverstanden ist, kann bis dahin kündigen; wer den Dienst danach weiter nutzt, nimmt sie an.
9. Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Büttikon AG, soweit das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht.